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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2017 - L 27 R 124/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,43926
LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2017 - L 27 R 124/15 (https://dejure.org/2017,43926)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.10.2017 - L 27 R 124/15 (https://dejure.org/2017,43926)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - L 27 R 124/15 (https://dejure.org/2017,43926)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB IV § 14; AAÜG § 6
    Rentenversicherung - Jahresendprämie; glaubhaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2017 - L 27 R 124/15
    Das Bundessozialgericht (BSG) führt im Urteil vom 23. August 2007 (- B 4 RS 4/06 R -, Rn. 19, 30 bei juris) hierzu aus:.

    Der Kläger trägt die objektive Beweislast nicht allein für den Zufluss als solchen (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R -, Rn. 42 bei juris), sondern auch für die Höhe der ihm gewährten Jahresendprämien.

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2017 - L 27 R 124/15
    Es genügt die "gute Möglichkeit", d. h. es reicht aus, wenn bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht; von mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Sachverhaltsvarianten muss den übrigen gegenüber aber einer das Übergewicht zukommen (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 8. August 2001 - B 9 V 23/01 B - SozR 3-3900 § 15 Nr. 4).
  • BSG, 01.06.2017 - B 5 RS 2/17 R

    Feststellung weiterer Arbeitsentgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2017 - L 27 R 124/15
    Darüber hinausgehende Erleichterungen in Gestalt einer Schätzung sind dagegen nicht vorgesehen und auch unzulässig (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 1. Juni 2017, B 5 RS 2/17 R, juris, Rn. 30).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - L 27 R 540/15

    Gesetzliche Rentenversicherung: Berücksichtigung von Jahresendprämien aus einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2017 - L 27 R 124/15
    In Bezug auf die Höhe des jeweiligen prozentualen Anteils hält der Senat in Übereinstimmung mit seinem rechtskräftigen Urteil vom 22. Februar 2017 (L 27 R 540/15) ebenfalls die Angaben aus den Erklärungen vom 11./26. April 2010 für glaubhaft gemacht.
  • LSG Sachsen, 09.03.2023 - L 7 R 498/22
    Im Übrigen setzt sich der 3. Senat des LSG Berlin/Brandenburg auch nicht mit den gegenteiligen Bewertungen der sog. "Patzig-Erklärung" durch den 4., 5. und 7. Senat des Sächsischen LSG sowie durch den 27. Senat des LSG Berlin/Brandenburg (Urteil vom 19. Oktober 2017 im Verfahren L 27 R 124/15; Urteil vom 22. Februar 2017 im Verfahren L 27 R 540/15) auseinander, sondern geht aufgrund der Würdigung der Tatsachenebene lediglich vom Gegenteil aus.
  • LSG Sachsen, 22.05.2023 - L 7 R 509/22
    Im Übrigen setzt sich der 3. Senat des LSG Berlin/Brandenburg auch nicht mit den gegenteiligen Bewertungen der sog. "Patzig-Erklärung" durch den 4., 5. und 7. Senat des Sächsischen LSG sowie durch den 27. Senat des LSG Berlin/Brandenburg (Urteil vom 19. Oktober 2017 im Verfahren L 27 R 124/15; Urteil vom 22. Februar 2017 im Verfahren L 27 R 540/15) auseinander, sondern geht aufgrund der Würdigung der Tatsachenebene lediglich vom Gegenteil aus.
  • LSG Sachsen, 29.06.2023 - L 7 R 50/23
    -Erklärung" durch den 4., 5. und 7. Senat des Sächsischen Landessozialgerichts sowie durch den 27. Senat des Landessozialgerichts Berlin/Brandenburg (Urteil vom 19. Oktober 2017 im Verfahren L 27 R 124/15; Urteil vom 22. Februar 2017 im Verfahren L 27 R 540/15) auseinander, sondern geht aufgrund der Würdigung der Tatsachenebene lediglich vom Gegenteil aus.
  • LSG Sachsen, 22.05.2023 - L 7 R 499/22
    Im Übrigen setzt sich der 3. Senat des LSG Berlin/Brandenburg auch nicht mit den gegenteiligen Bewertungen der sog. "P....-Erklärung" durch den 4., 5. und 7. Senat des Sächsischen LSG sowie durch den 27. Senat des LSG Berlin/Brandenburg (Urteil vom 19. Oktober 2017 im Verfahren L 27 R 124/15; Urteil vom 22. Februar 2017 im Verfahren L 27 R 540/15) auseinander, sondern geht aufgrund der Würdigung der Tatsachenebene lediglich vom Gegenteil aus.
  • LSG Sachsen, 10.03.2022 - L 7 R 508/21
    -Erklärung" durch den 4., 5. und 7. Senat des Sächsischen LSG sowie durch den 27. Senat des LSG Berlin /Brandenburg (Urteil vom 19. Oktober 2017 im Verfahren L 27 R 124/15; Urteil vom 22. Februar 2017 im Verfahren L 27 R 540/15) auseinander, sondern geht aufgrund der Würdigung der Tatsachenebene lediglich vom Gegenteil aus.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - L 33 R 24/17

    Gesetzliche Rentenversicherung: Ermittlung von Rentenansprüchen eines

    Die Auffassung des Sächsischen LSG in seinem Urteil vom 6. Dezember 2016 - L 5 R 806/15 - überzeugt den Senat ebenso wenig wie die des LSG Berlin-Brandenburg in dessen Urteil vom 19. Oktober 2017 - L 27 R 124/15 - (zitiert nach juris), weil beide letztlich nicht ausreichend berücksichtigen, dass aufgrund der in der Erklärung vom 11./26. April 2010 genannten Prozentsätze allenfalls durch weitere Rechenschritte die den einzelnen Betriebsangehörigen individuell gezahlten JEP ermittelt werden können, die individuelle JEP aber gerade nicht glaubhaft gemacht wird.
  • LSG Sachsen, 10.03.2022 - L 7 R 474/21
    -Erklärung" durch den 4., 5. und 7. Senat des Sächsischen LSG sowie den 27. Senat des LSG Berlin /Brandenburg (Urteil vom 19. Oktober 2017 im Verfahren L 27 R 124/15; Urteil vom 22. Februar 2017 im Verfahren L 27 R 540/15) auseinander, sondern geht aufgrund der Würdigung der Tatsachenebene lediglich vom Gegenteil aus.
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